Voraussetzungen für den Führerschein

Beschreibung
Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:

  • gehören nicht den Klassen AM, A1, A2 und A an
  • dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
  • verfügen über eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:

  1. a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
    b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

Einschluss
L, AM

Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre B17 begleitetes Fahren

Vorbesitz erforderlich
Nein

Beschreibung
Mit diesem Pkw Führschein können Sie eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einer Gesamtmasse über 4.250 kg fahren. Der BE Führerschein ist sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel einen Pferdeanhänger fahren wollen.

Einschluss
L, AM

Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre B17 begleitetes Fahren

Vorbesitz erforderlich
Klasse B

Beschreibung
Mit diesem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (leichter Lkw oder Pkw) mit einem Anhänger mit einer Gesamtmasse von 3.500 kg bis 4.250 kg fahren.

Einschluss
L, AM

Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre B17 begleitetes Fahren

Vorbesitz erforderlich
Klasse B

Beschreibung
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Einschluss
A2,A1,AM

Mindestalter
24 Jahre
20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)

Vorbesitz erforderlich
Nein

Beschreibung
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von

  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Einschluss
AM

Mindestalter
16 Jahre

Vorbesitz erforderlich
Nein

Beschreibung
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

  • Einer bbH von maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • Andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal  4 kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von

  • Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht

(50 cm³, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Mindestalter
16 Jahre

Vorbesitz erforderlich
Nein

Beschreibung
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Wer Mofa fahren möchte, benötigt eine Prüfbescheinigung. Besonders reizvoll ist das Mofafahren für Jugendliche, denn das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Wer ohnehin den Pkw-Führerschein hat, darf ohne Zusatzprüfung ein Mofa fahren.

Eine weitere Ausnahme: Alle, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, brauchen keine Prüfbescheinigung, um Mofa fahren zu dürfen. Ein Personalausweis oder der Reisepass reichen aus.

Ab wann kann ich den „Mofa-Führerschein“ machen?

Mofa fahren darf man ab 15 Jahren. Allerdings kann mit der theoretischen Ausbildung schon ein halbes Jahr vorher angefangen werden. Die Prüfung darf aber maximal drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Außerdem wichtig: Für die Anmeldung bei der Fahrschule ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig, wenn man unter 18 Jahren alt ist.

Der „Mofa-Führerschein“ ist nicht wirklich ein „Führerschein“, da es sich nicht um eine Fahrerlaubnisklasse handelt.  Bei Abschluss des „Mofa-Führerscheins“ wird lediglich eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Mofa-Prüfbescheinigung:

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
  • Besuch des Theorieunterricht in einer Fahrschule (6x 90 min.)
  • Erwerben von Fahrpraxis in der Fahrschule.
  • Ablegen einer Theorieprüfung beim TÜV

Mindestalter
15 Jahre

Vorbesitz erforderlich
Nein

Beschreibung
Nach wie vor zählen Lastkraftwagen zu den wichtigsten Transportmitteln in der Logistik und sind aus dem Nah- und Fernverkehr nicht mehr wegzudenken. Um mit dem LKW Führerschein beruflich durchstarten zu können, gibt es allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen. Neben persönlichen Eigenschaften wie Belastbarkeit, Konzentrationsvermögen, Zuverlässigkeit und einem guten Orientierungssinn, existieren allerlei gesetzliche Vorgaben.

  • Führerschein: Um mit dem LKW Führerschein starten zu können, müssen Sie bereits im Besitz des klassischen PKW-Führerscheins (Klasse B) sein.
  • Mindestalter: Grundsätzlich ist es möglich bereits mit 18 Jahren den LKW Führerschein zu machen. Für die gewerbliche Nutzung ist ein Mindestalter von 21 vorgeschrieben.
  • Körperliche Gesundheit: Für den LKW Führerschein wird eine ärztliche Bescheinigung gefordert, die nachweist, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, einen Lastkraftwagen zu führen. Zusätzlich ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Ausbildung starten. Dann bleibt nur noch die Frage, für welche Führerscheinklasse Sie sich entscheiden: Insgesamt gibt es vier verschiedene Klassen.

  • LKW Führerschein C1 & LKW Führerschein C1E
    Die Führerschein LKW Klasse C1 berechtigt zur Führung eines Lastkraftwagens mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen. Der Anhänger darf allerdings das Gewicht von 750 Kilogramm nicht überschreiten. Für schwerere Anhänger benötigen Sie den LKW Führerschein C1E. Die höchstzulässige Gesamtmasse des Lastzuges (LKW + Anhänger) beträgt 12 Tonnen.
  • LKW Führerschein C & LKW Führerschein CE
    Mit dem LKW Führerschein der Klasse C dürfen Sie auch LKWs lenken, die über 7,5 Tonnen wiegen. Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers liegt wieder bei 750 Kilogramm. Übersteigt der Anhänger die 750 Kilogramm ist ein LKW Führerschein der Klasse CE erforderlich.Für die schweren Lastzug-Führerscheine C1E und CE ist der Besitz der Führerscheine C1 bzw. C notwendig. Die Fahrschule Rettig bietet Ihnen aber auch die Möglichkeit, beide Führerscheine zusammen und direkt in einem Rutsch zu machen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld. 

Wissenswertes zum LKW Führerschein

  • Befristung: Der LKW Führerschein der Klassen C und CE ist von der Ersterteilung an, immer nur für 5 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein medizinisches Gutachten vorgelegt werden, das nachweißt, dass Sie den alltäglichen Herausforderungen gewachsen sind. Beim LKW Führerschein C1 und C1E erfolgt die Ausstellung des Führerscheins erst ab dem 50. Lebensjahr auf befristeter Basis.
  • Sonderfahrten: Je nach LKW Führerschein Klasse ist eine bestimmte Anzahl an Sonderfahrstunden erforderlich. Diese teilen sich in Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Dunkelfahrten. Die genaue Anzahl der jeweiligen Sonderfahrstunden finden Sie auf unserer Homepage.

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder):

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg)

Mindestalter
18 Jahre

Voraussetzungen
Vorbesitz der Klasse B

Befristung
Klasse C1 ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Hinweis
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Mindesalter
18 Jahre

Voraussetzungen
Vorbesitz der Klasse C1

Befristung
Klasse C1E ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss
Klasse BE

Hinweis
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich

Voraussetzungen für den Führerschein Klasse D
Bevor Sie mit der Bus Führerschein Ausbildung beginnen können, gibt es allerdings einige Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen um den Führerschein Klasse D zu erhalten. Einerseits müssen Sie bereits im Besitz eines PKW Führerscheins (Klasse B) sein und andererseits müssen Sie einen Nachweis für Ihre Eignung vorlegen: Das kann in Form eines betriebs- bzw. arbeitsmedizinischen Gutachtens oder über eine Bescheinigung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erfolgen. Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt, kann es losgehen!

Bus Führerschein Klasse D – Die wichtigsten Fakten
Der Führerschein Klasse D erlaubt es Ihnen, Kraftomnibusse sowie Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen zu lenken. Außerdem ist das Mitführen eines Anhängers mit einem Gesamtgewicht von bis zu 750 Kilogramm gestattet. Für größere bzw. schwerere Anhänger brauchen Sie den Führerschein Klasse DE.

  • Mindestalter:                   24 Jahre
  • Voraussetzungen:           Klasse B
  • Befristung:                       5 Jahre
  • Anhänger:                        bis zu 750 Kg

Hinsichtlich des Mindestalters existieren zahlreiche Ausnahmen, die es sogar ermöglichen, den Führerschein Klasse D mit 18 Jahren zu machen:

  • 23 Jahre: Nach beschleunigter Grundqualifikation
  • 21 Jahre: Nach Grundqualifikation und einer umfangreichen Prüfung bei der IHK (Beschränkung auf Linienverkehr: Max. 50 Km Linienlänge)
  • 20 Jahre: Während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
  • 18 Jahre: Während oder nach der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb (Beschränkung auf Linienverkehr: Max. 50 km Linienlänge)

Bus Führerschein Klasse DE – Der Busführerschien im Überblick
Das E beim Bus Führerschein der Klasse DE steht für den Anhänger, der mit dieser Fahrlizenz ein Gesamtgewicht von 750 Kilogramm übersteigen darf. Für den Führerschein Klasse DE gibt es allerdings eine Grundvoraussetzung: Sie müssen bereits im Besitz der Klasse D sein.

  • Mindestalter:                   24 Jahre
  • Voraussetzungen:           Klasse D
  • Befristung:                       5 Jahre
  • Anhänger:                        mehr als 750 Kg

Ebenso wie beim „normalen“ Bus Führerschein gibt es auch beim Führerschein Klasse DE die Möglichkeit, die Fahrlizenz bereits mit 18 Jahren zu erhalten. Die Vorgaben bleiben dieselben.

Sowohl beim Führerschein Klasse D als auch beim Führerschein Klasse DE erfolgt eine befristete Erteilung: Alle 5 Jahre müssen Sie eine ärztliche Untersuchung für Ihre Tauglichkeit sowie ein augenärztliches Gutachten vorlegen. Ab dem 50. Lebensjahr sind Sie bei der Verlängerung zusätzlich verpflichtet, ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eine MPU einzureichen.